Die Nerven der Hand sorgen für ihre Beweglichkeit und die Weiterleitung von sensiblen Reizen wie beispielsweise Kalt- und Warmempfindung aber auch Schmerz.
Hierbei werden Signale aus der Hand in das Gehirn und zurück an die Hand gesendet. Auf diesem Weg kann es zu räumlichen Engpässen kommen, die zu einer Kompression des Nerven führen. Die Signalweiterleitung ist an dieser Stelle gestört – es kommt zu Mißempfindungen (Kribbelgefühle) und auch Schmerz.
Umgekehrt werden die Befehle des Gehirns an die Muskeln der Hand nur eingeschränkt übermittelt – die Hand kann einige Bewegungen nur noch mit Mühe ausführen.
Im Falle des Karpaltunnelsyndromes ist der wichtige Mittelhandnerv (Nervus medianus) betroffen. Die Kompression des Nerven befindet sich hierbei etwa in Höhe des Handgelenks. Der Mittelhandnerv versorgt Daumen-, Zeige-, Mittel-, und Teile des Ringfingers mit Gefühl (Sensibilität).
Im Falle einer Kompression entsteht der Eindruck des „Eingeschlafenseins“ der vorgenannten Finger
oder auch der gesamten Hand. Berührungen der Finger werden in einigen Fällen nur noch mit verminderter Intensität wahrgenommen, sie fühlen sich „pelzig“ an.
Feine (handwerkliche) manuelle Tätigkeiten und Verrichtungen, etwa Näharbeiten, Hemden knöpfen, das Aufsammeln kleiner Gegenstände, der Griff in die Handtasche oder das Anziehen von Handschuhen bereiten zunehmend Schwierigkeiten.
Da der Mittelhandnerv auch Muskeln der Hand steuert können je nach Ausprägung und Dauer der Kompres-
sion einige Bewegungen nur mit geminderter Kraft ausgeübt werden. Häufig beklagen betroffene Patienten aber auch eine Kraftlosigkeit der gesamten Hand.
Typisch für ein Karpaltunnelsyndrom sind ein Kribbeln und Schmerzen in den frühen Morgenstunden. Ein Ausschütteln der Hand führt nur zu einer kurzzeitigen Linderung der teilweise starken, bisweilen schlaf-
raubenden Beschwerden. Ein Fehlen dieser Beschwerden schließt allerdings ein Karpaltunnelsyndrom keineswegs aus.
Bei der operativen Therapie, die ambulant und in örtlicher Betäubung erfolgt, wird der komprimierte Mittelhandnerv von den Einengungen befreit, so dass er wieder schmerzfrei Signale weiterleiten kann.
Die Kosten für diesen medizinischen Eingriff werden selbstverständlich von den gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Krankenversicherungen (PKV) übernommen.
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